
Live am
14. Oktober 2026 um 14:30 Uhr
Seminar Empfehlung
Vorwurf der fahrlässigen oder vorsätzlichen Tötung in Zusammenhang mit Behandlungsfehlern
Moderation
Kanzlei für Wirtschafts- & Medizinstrafrecht
Prof. Dr. jur. Hendrik Schneider, früherer Ordinarius für Strafrecht und strafrechtliche Nebengebiete an der Universität Leipzig, ist Strafverteidiger und durch zahlreiche Publikationen als Experte für Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht ausgewiesen. Seit Jahrzehnten berät er Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser sowie Unternehmen aus der Medizinprodukte- und Pharmaindustrie zu strafrechtlichen Risiken und Compliance-Fragen. Kontakt für Anfragen und weitere Informationen unter schneider@hendrikschneider.eu | www.hendrikschneider.eu | Tel. + 49 (0) 611 950 081 10 | Taunusstraße 7, 65183 Wiesbaden
Wissenschaftliche Leitung
BG Unfallklinik Frankfurt am Main
Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie / Spezielle Unfallchirurgie
Geschäftsführender Direktor und Leitender Oberarzt
HNOLive stellt reale Fallbeispiele aus dem Arztstrafrecht in den Mittelpunkt.
Welche Fehlerquellen sind häufig? Wo verlaufen die Grenzen zwischen zivilrechtlicher Haftung und strafrechtlicher Verantwortlichkeit und welche Bedeutung haben Kausalität sowie Sachverständigtengutachten für die rechtliche Bewertung? - Prof. Schneider und Prof. Klug ordnen medizinisch sowie rechtlich ein, was Ärztinnen und Ärzte daher bei Dokumentation, radiologischen Befunden und der Kommunikation im Behandlungsverlauf unbedingt beachten sollten. Außerdem werden Sie sich damit auseinandersetzen, wie ein strukturiertes Fehlermanagement, fundierte Kenntnis der eigenen Rechte und Pflichten sowie ein sicherer Umgang mit kritischen Situationen dazu beitragen, rechtliche Risiken zu reduzieren.
Kanal
Schlagworte
ambulante Versorgung
Arztstrafrecht
Behandlungsfehler
Dokumentationspflichten
Fahrlässige Tötung
Fehlermanagement
Rechtliche Rahmenbedingungen
Risikomanagement
Sachverständigtengutachten
stationäre Versorgung
Strafrechtliche Verantwortlichkeit
Verfahrensablauf
Versicherungsschutz
Zivilrechtliche Haftung