
Live am
09. September 2026 um 14:30 Uhr
Rechtliche Grundlagen – Rezeptzuführungsverbot
Vorgehensweise bei Applikationsarzneimitteln
Onkologische Versorgung
Moderation
Kanzlei für Wirtschafts- & Medizinstrafrecht
Prof. Dr. jur. Hendrik Schneider, früherer Ordinarius für Strafrecht und strafrechtliche Nebengebiete an der Universität Leipzig, ist Strafverteidiger und durch zahlreiche Publikationen als Experte für Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht ausgewiesen. Seit Jahrzehnten berät er Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser sowie Unternehmen aus der Medizinprodukte- und Pharmaindustrie zu strafrechtlichen Risiken und Compliance-Fragen. Kontakt für Anfragen und weitere Informationen unter schneider@hendrikschneider.eu | www.hendrikschneider.eu | Tel. + 49 (0) 611 950 081 10 | Taunusstraße 7, 65183 Wiesbaden
Referent:in
Medipolis Apotheken
Saale-Apotheke, Jena
Inhaber & approbierter Apotheker
medLive Recht: Die Kooperation zwischen medizinischen Einrichtungen und Apotheken unterliegt komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen. Dr. Christian Wegner, Inhaber der Medipolis Apotheken, und Prof. Dr. Hendrik Schneider beleuchten die rechtlichen Grundlagen ausgehend vom Rezeptzuführungsverbot des § 11 ApoG und dem Patientenwahlrecht als zentralen Maßstab für zulässige Versorgungsmodelle. Im Fokus stehen die unterschiedlichen Konstellationen der onkologischen Versorgung sowie die rechtlichen Anforderungen an in Arztpraxen verabreichte Arzneimittelzubereitungen. Welche Besonderheiten sind in der ambulanten Versorgung zu beachten? Welche Herausforderungen ergeben sich für ambulante Strukturen von Krankenhäusern und klinikeigenen MVZ? Die Sendung vermittelt praxisnah die wesentlichen rechtlichen Leitplanken und zeigt auf, wie rechtssichere Kooperationsmodelle gestaltet werden können.