Einstiegsfall
Stationäre und ambulante Leistungserbringung
Persönliche Leistungserbringung
Falltraining
Referent:in
Kanzlei für Wirtschafts- & Medizinstrafrecht
Prof. Dr. jur. Hendrik Schneider, früherer Ordinarius für Strafrecht und strafrechtliche Nebengebiete an der Universität Leipzig, ist Strafverteidiger und durch zahlreiche Publikationen als Experte für Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht ausgewiesen. Seit Jahrzehnten berät er Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser sowie Unternehmen aus der Medizinprodukte- und Pharmaindustrie zu strafrechtlichen Risiken und Compliance-Fragen. Kontakt für Anfragen und weitere Informationen unter schneider@hendrikschneider.eu | www.hendrikschneider.eu | Tel. + 49 (0) 611 950 081 10 | Taunusstraße 7, 65183 Wiesbaden
Dieses Kursmodul beleuchtet die rechtlichen Risiken der persönlichen Leistungserbringung im stationären und ambulanten Klinikalltag. Im Fokus steht die Frage, wann ärztliche Leistungen zwingend durch einen bestimmten Arzt persönlich erbracht werden müssen und welche straf- und abrechnungsrechtlichen Konsequenzen bei Verstößen drohen. Ausgangspunkt ist ein praxisnaher Fall aus der Ermächtigungsambulanz, der zeigt, wie fehlerhafte Verordnungen und fehlende persönliche Leistungserbringung zu Regressen und strafrechtlichen Ermittlungen führen können.
Das Modul erläutert die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen im Krankenhaus: Während im Regelfall der Facharztstandard und das Prinzip der Arbeitsteilung gelten, bestehen Ausnahmen bei Wahlleistungen, der Privatambulanz und der Ermächtigungsambulanz. Hier ist die persönliche Leistungserbringung zentral und Voraussetzung für die Abrechnungsfähigkeit. Besonders relevant sind dabei die Anforderungen an Vertretungsregelungen, die Unterscheidung zwischen vorhersehbarer und unvorhersehbarer Verhinderung sowie die korrekte vertragliche Gestaltung.
Anhand konkreter Fallkonstellationen werden typische Fehlerquellen aufgezeigt, etwa unzureichende Patientenaufklärung, fehlerhafte Delegation oder formale Mängel bei Einweisungen. Ziel ist es, Ärztinnen und Ärzte für die hohe Bedeutung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu sensibilisieren und praxisnahe Strategien zur Risikovermeidung zu vermitteln.
Kanal
Schlagworte
Abrechnungsfähigkeit
Anästhesieeinleitung
Approbationsrecht
Behandlungsvertrag
Berufspflichten
Chefarztbehandlung
Compliance Klinik
Delegation ärztlicher Leistungen
Dokumentationsanforderung
Einweisungsrichtlinie
Erfüllungsgehilfe
Facharztstandard
GBA-Vorgaben
Gesundheitsrecht
GOÄ-System
Individualvereinbarung
Klinikorganisation
Krankenhausabrechnung
Krankenhausvertrag
KV-Prüfung
Leistungsdelegation
Leistungserbringungspflicht
Oberarztfunktion
Patientenaufklärungspflicht
Privatliquidation
Regressrisiko
Strafbarkeit Arzt
Vertragsarztrecht
Vertretungsregelung
Wahlleistungsvereinbarung