Behandlung im Off-Label-Use
Medizinische und rechtliche Grundlagen
Moderation
Kanzlei für Wirtschafts- & Medizinstrafrecht
Prof. Dr. jur. Hendrik Schneider, früherer Ordinarius für Strafrecht und strafrechtliche Nebengebiete an der Universität Leipzig, ist Strafverteidiger und durch zahlreiche Publikationen als Experte für Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht ausgewiesen. Seit Jahrzehnten berät er Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser sowie Unternehmen aus der Medizinprodukte- und Pharmaindustrie zu strafrechtlichen Risiken und Compliance-Fragen. Kontakt für Anfragen und weitere Informationen unter schneider@hendrikschneider.eu | www.hendrikschneider.eu | Tel. + 49 (0) 611 950 081 10 | Taunusstraße 7, 65183 Wiesbaden
Wissenschaftliche Leitung
Universitätsklinikum Frankfurt
Medizinische Klinik 1: Gastroenterologie und Hepatologie, Pneumologie und Allergologie, Endokrinologie und Diabetologie sowie Ernährungsmedizin / Leiterin der CED-Hochschulambulanz und -Studienambulanz
Oberärztin
medLive Recht zum spannenden Thema Off-Label Use anhand von praxisnahen Beispielen aus der CED- und Morbus-Crohn-Ambulanz: Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit beschränken sich Verordnung und Anwendung von Medikamenten auf die von der Zulassung erfassten Indikationen, Dosierungen, Anwendungsformen und Patientengruppen. Der Off-Label-Use, d.h. die Anwendung außerhalb der Zulassung, steht juristisch auf unsicherem Boden.
Wir Ärztinnen und Ärzte bewegen uns bei komplexen, chronischen Erkrankungen oft in dem Spannungsfeld der Behandlung mit für eine Indikation nicht zugelassenen Substanzen. Die Studienlage ist vielversprechend, die Erfahrungen der Kolleg*innen ebenso. Die Behandlung von Patient*innen erfordert das Ausschöpfen aller Therapiemöglichkeiten. Nun fehlt aber die Zulassung.
Und in der Leitlinie gibt es auch keine Empfehlungen. Was tun? Wie erreicht man eine Erstattung bei den Kostenträgern? Welches Risiko besteht für die behandelnden Ärzt*innen und welches für Patient*innen? Welche Aufklärungspflichten bestehen? Was ist in den Fällen, in denen andersherum die Kostenträger im Rahmen von Selektivverträgen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit der Versorgung einen Off-Label-Use forcieren? Muss ich dem als Ärztin oder Arzt nachkommen?
Mit viel Expertise aus dem Bereich der chronisch entzündlichen Darmerkrankungen erläutert die Gastroenterologin Prof. Dr. Irina Blumenstein das praktische Vorgehen anhand expliziter Fälle – im Zusammenspiel mit Prof. Hendrik Schneider, unserem Experten für Medizinstrafrecht.
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Off-Label-Use