Barrierefreiheitserklärung

Einleitung

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://streamed-up.com veröffentliche Webseite der streamedup! GmbH.

Die streamedup! GmbH ist bemüht, ihre Webseite im Sinne der EU-Richtlinie 2019/882 („European Accessibility Act“) und im Einklang mit dem nationalen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zu gestalten.

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

STREAMED UP ist die führende medizinische Videoplattform, um immer auf dem neusten Stand zu sein und von über 110.000 Angehörigen der medizinischen Fachkreise geschätzt.

STREAMED UP bietet den Abschluss von Verträgen über digitale medizinische Fort- und Weiterbildungen an und eröffnet eine Bewerbungsmöglichkeit.

Zudem bietet STREAMED UP auch zum Zwecke des Abschlusses der genannten Verträge Kontakt- und Serviceleistungen an, wie zum Beispiel die Nutzung eines Online-Kontaktformulars oder die Kontaktaufnahme per LinkedIn.

Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen

STREAMED UP hat bei Konzeption, Webdesign und Bedienbarkeit darauf geachtet, die Internetpräsenz barrierefrei oder zumindest barrierearm zu gestalten.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 BFSG in Verbindung mit der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), die auf Grundlage von § 3 Abs. 2 BFSG erlassen wurde. In der BFSGV sind die Anforderungen an Dienstleistungen im Geschäftsverkehr in den §§ 12, 13 und 19 festgelegt. Die technischen Anforderungen bestimmen sich nach der EN 301 549.

Diese Anforderungen wurden insbesondere wie folgt umgesetzt:

  • angepasste, einfache Bedienbarkeit
  • erleichterte, benutzerfreundliche Navigation
  • strukturierter Seitenaufbau
  • erhöhte Sichtbarkeit von Kontakt- und Serviceleistungen von Schrift, Links, Buttons durch Farbkontraste und Icons
  • Setzung von farblich abgesetzten Hyperlinks sowie Verwendung erhöhter Schriftgröße in Rubriken und Leistungsangeboten

Die Webseite weist bereits in zahlreichen Bereichen eine gute Zugänglichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer auf. Derzeit entspricht sie jedoch noch nicht vollständig den Vorgaben der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Im Zuge einer geplanten technischen Überarbeitung sollen die entsprechenden Anforderungen sukzessive umgesetzt werden.

Nicht barrierefrei sind bislang:

  • Videos ohne Untertitel
  • Wiedergabe von Studiendaten
  • Gestaltung der Videos als Hörfilm (Beschreibung in Dialogpausen für Sehbehinderte)

STREAMED UP weist darauf hin, dass Audio- oder Videodateien nach § 1 Abs. 4 BFSG nicht barrierefrei gestaltet werden müssen, sofern diese vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 10.07.2025 erstellt und berücksichtigt den Stand der Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut unserer Seite bis zu diesem Tage.

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Webseite auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

streamedup! GmbH
Borsigstraße 11-13
65205 Wiesbaden

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Diese Behörde ist am heutigen Tage noch nicht bekannt. Sobald diese Behörde bekannt ist, wird sie in einer aktualisierten Form der Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht werden.